Allgemeine
Vertragsbedingungen
für die Überlassung
von Cloud-Services

 

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  1. Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Cloudiax (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“, nachfolgend Anbieter und Kunde einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“), der die unter https://www.cloudiax.com/ angebotenen Software-as-a-Service Leistungen (nachfolgend „Cloud-Services“) des Anbieters in Anspruch nimmt.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand dieser AGB ist die Bereitstellung von Cloud-Services in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über das Internet. Die aktuelle Funktionalität, die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Cloud-Services ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Programmbeschreibung, einsehbar unter der jeweils aktuellen Preisliste (abrufbar unter https://www.cloudiax.com/de/preisliste/; nachfolgend „Preisliste“) und dem jeweiligen Bestellformular; nachfolgend „Bestellformular“.
    2. Der Anbieter wird dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages (gemäß der Definition in Ziffer ‎3.1) die Nutzungsmöglichkeit der Cloud-Services mittels Fernzugriff über das Internet einräumen. Die Cloud-Services, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten wird vom Anbieter oder einem vom Anbieter beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten.
    3. Der Anbieter übermittelt dem Kunden die für die Nutzung des betreffenden Cloud-Service erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten unberechtigten Dritten zu überlassen.
    4. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, kostenlose Leistungen einzustellen oder abzuändern. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, die Cloud-Services oder einzelne Funktionen der Cloud-Services aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.
    5. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Vertragsschluss, Eröffnung eines Accounts
    1. Der Kunde kann beim Anbieter Produkte per E-Mail, über das Portal https://portal.cloudiax.com oder über die jeweiligen Bestellformulare bestellen. Mit Übersendung des Bestellformulars an den Anbieter gibt der Kunde ein rechtliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Durch Übersendung der Rechnung an den Kunden (nachfolgend „Bestätigung“), nimmt der Anbieter das Angebot rechtswirksam an, sodass zwischen den Parteien ein Vertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) über die bestellten Cloud-Services, auf Basis des Bestellformulars, dieser AGB und der jeweils aktuellen Preisliste zustande kommt. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von 30 Tagen, kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
    2. Der Anbieter wird den Kunden nach Vertragsschluss für die bestellten Cloud-Services registrieren und ein Kundenkonto (nachfolgend „Account“) eröffnen. Der Anbieter schaltet den Zugriff auf die bestellten Cloud-Services unter dem Account frei.
  4. Nutzungsvoraussetzungen
    1. Zur Nutzung der Cloud-Services ist ein Zugang des Kunden zum Internet notwendig. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieser AGB oder des Vertrages. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
    2. Weitere technische Voraussetzungen für die Nutzung des Cloud-Service werden in der Preisliste oder den Release-Notes des Cloud-Service unter https://portal.cloudiax.com veröffentlicht.
  5. Up- und Downgrades
    1. Das Upgrade eines Cloud-Services ist im vorgesehenen Umfang (z.B. Hinzufügen weiterer Nutzer) jederzeit per E-Mail oder über das Ticketsystem (gemäß der Definition in Ziffer ‎13.2) möglich. Im Falle eines Upgrades wird die aktuelle Laufzeit für den betreffenden Cloud-Service für das Upgrade übernommen. Die Vergütung des Upgrades erfolgt anteilig im Verhältnis zur restlichen Vertragslaufzeit.
    2. Das Downgrade eines Cloud-Services ist im vorgesehenen Umfang (z.B. Entfernen von Nutzern) per E-Mail oder über das Ticketsystem (gemäß der Definition in Ziffer ‎13.2) mit Ablauf der aktuellen Laufzeit möglich. Nimmt der Kunde das Downgrade zu einem früheren Zeitpunkt vor, beginnt das Downgrade erst mit Ablauf der aktuellen Laufzeit.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Höhe der Vergütung für die Bereitstellung der Cloud-Services richtet sich nach den Angaben in der Preisliste.
    2. Der Anbieter behält sich das Recht vor alle weiteren Leistungen des Anbieters, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Demonstration, Einweisung, Schulung und Beratung) gesondert nach Aufwand abzurechnen. Hierüber wird der Anbieter den Kunden vor Erbringung der Leistung informieren.
    3. Die Vergütung

      a. für die Überlassung des Cloud-Services ist quartalsweise im Voraus zur Zahlung fällig;

      b. für die Überlassung von Cloud-Services, die mittels Kontingenten in der Preisliste angeboten werden, ist zum Ende eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig;

      c. für weitere Leistungen des Anbieters ist, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, zum Ende eines jeden Kalendermonats, in dem die Leistungserbringung erfolgte, zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist hierzu berechtigt Teilleistungen in Teilrechnungen abzurechnen.

    4. Der Anbieter ist nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss berechtigt, die jeweilige Vergütung mit einer Ankündigung in Textform von einem Monat zum Monatsende um bis zu 3 % (drei Prozent) pro Vertragsjahr zu erhöhen.
    5. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (PDF-Format) oder in einer anderen gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Form einverstanden.
    6. Dem Kunden können seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Cloud-Services in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat Anbieter keinen Einfluss.
    7. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
    8. Quellensteuer, sofern diese vom Kunden oder der Bank des Kunden rechtmäßig abgezogen worden ist, ist dem Anbieter zu erstatten. Eine Erstattung der Quellensteuer kann entfallen, sofern ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land des Anbieters und dem jeweiligen Land des Kunden besteht und die Belege über den Quellensteuerabzug in englischer Sprache und vollumfänglich innerhalb von 14 Tagen nach Abzug der Quellensteuer dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden.
  7. Nutzungsrechte an den Cloud-Services und Schutz vor unberechtigter Nutzung
    1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht ein, die Cloud-Services und die zugehörige Dokumentation, während der Dauer des Vertrages, mittels Fernzugriff, zu internen Geschäftszwecken des Kunden, im Umfang gemäß den Angaben in der Preisliste, zu nutzen.
    2. Sofern und soweit der Anbieter für den Kunden Anpassungen oder Weiterentwicklungen an den Cloud-Services vornimmt, räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung für diese Leistungen das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Anpassungen und Entwicklungen im Rahmen und im selben Umfang wie die ursprünglichen Cloud-Services zu nutzen.
    3. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
  8. Accountnutzung, Sanktionen und Sperrung des Accounts
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Cloud-Services in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich zudem

      a. keine Falschangaben hinsichtlich seiner Daten zu machen;

      b. die Cloud-Services nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden oder verletzenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken zu nutzen;

      c. keine gesetzlich geschützten Inhalte innerhalb der Cloud-Services zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;

      d. keine Inhalte innerhalb der Cloud-Services zu nutzen, die gegen Urheberrechte, Markenrechte, sonstige Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verstoßen;

      e. gegen Ziffern ‎‎a – ‎d verstoßende Inhalte auf die Cloud-Services hochzuladen oder sonst innerhalb der Cloud-Services zu speichern oder zu verwenden.

    2. Handlungen von Nutzern werden dem Kunden zugerechnet.
    3. Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Angaben, die gegen die AGB oder gesetzlichen Vorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß sind, unwiederbringlich zu ändern oder zu löschen. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bereits geänderter oder gelöschter Inhalte.
    4. Verstößt der Kunde gegen die AGB oder gesetzliche Vorschriften oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, kann Anbieter

      a. die Nutzung der Cloud-Services und den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren;

      b. den Vertrag mit dem betreffenden Kunden fristlos kündigen.

    5. Diese Sanktionen kann Anbieter ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Kunden, auch gegen dessen ausdrücklichen Willen, verhängen. Anbieter wird dem Kunden nach Ergreifen von Sanktionen die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen und die Sanktionen nach Eingang einer Gegendarstellung erneut prüfen.
  9. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Cloud-Services informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch den Anbieter bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
    2. Der Kunde sorgt dafür, dass während der Laufzeit fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters und den Einsatz der Cloud-Services zur Verfügung steht.
    3. Der Kunde benennt schriftlich mit Vor- und Zunamen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einen Security-Manager, der für den Anbieter als zentraler Ansprechpartner für alle sicherheitsrelevanten Fragen und Entscheidungen zur Verfügung steht. Zu den sicherheitsrelevanten Entscheidungen zählen unter anderem Gewährung von Zugriffsrechten auf Daten des Kunden oder die Löschung von Daten des Kunden.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der Cloud-Services unverzüglich zu melden. Der Kunde wird den Anbieter soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen, insbesondere den Mangel, falls vom Anbieter verlangt, auch schriftlich, genauest möglich beschreiben und erforderliche Daten, Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse und Mangelbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen.
    5. Die Einrichtung einer funktionsfähigen, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Cloud-Services, ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Cloud-Services beim Kunden (z.B. Client-PC oder Tablett), liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
    6. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.
    7. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die auf Grund der Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Kunde trägt ebenfalls sämtliche Mehrkosten, die dem Anbieter auf Grund der (teilweisen) Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen.
    8. Der Kunde wird einmal pro Monat das durch den Anbieter bereitgestellte Backup eigenverantwortlich herunterladen und lokal bei sich oder auf einem anderen Speicherplatz als dem des Anbieters speichern und aufbewahren um ihm obliegende Pflichten (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen) zu erfüllen.
  10. Laufzeit
    1. Der Vertrag hat, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
    2. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen kann der Anbieter Verträge ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

      a. es sich um einen Vertrag für einen kostenlosen Cloud-Service handelt;

      b. (i) der Kunde für zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei (2) Monate erreicht, in Verzug ist; oder

      c. der Anbieter den Kunden auf eine Übernutzung hingewiesen hat und der Kunde die Übernutzung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Hinweises einstellt (z.B. durch Upgrade auf eine höherwertige Lizenzierung).

    3. Darüber hinaus kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.
    4. Jede Kündigung bedarf der Textform, z.B. per E-Mail oder Ticketsystem (gemäß der Definition in Ziffer ‎13.2).
  11. Abwicklung nach Kündigung
    1. Die vom Kunden hinterlegten Daten und der Account werden vom Anbieter dreißig (30) Tage nach Ende des Vertrages gelöscht. Sofern der Anbieter aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen nicht berechtigt ist, Daten zu löschen, darf der Anbieter sie alternativ auch sperren. Sobald der Anbieter berechtigt ist, die vorbenannten Daten zu löschen, werden auch diese Daten vom Anbieter gelöscht.
  12. Service Level
    1. Der Anbieter wird die Cloud-Services mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel zur Verfügung stellen. Davon ausgenommen sind nachfolgende festgelegte Wartungsfenster, die bei der Berechnung der Verfügbarkeit als entschuldigte Ausfallzeit abgezogen werden.
    2. Folgende Wartungsfenster werden festgelegt:

      a. Das Wartungsfenster für das Rechenzentrum Gudow (Deutschland) ist jeden ersten Sonntag im Monat von 00:00 bis 04:00 CET/CEST.

      b. Das Wartungsfenster für das Rechenzentrum Singapur ist jeden vierten Freitag im Monat von 16:00 bis 20:00 CET/CEST.

      c. Das Wartungsfenster für das Rechenzentrum Toronto (Kanada) ist jeden zweiten Montag im Monat von 06:00 bis 10:00 CET/CEST.

      Die vorbenannten Wartungsfenster in Ziffer ‎a bis Ziffer c stehen Anbieter als generelle Wartungsfenster zur Verfügung.

      d. Eine (1) Stunde pro Kalenderwoche für Wartungsarbeiten an den individuellen Systemen des Kunden. Tag und Uhrzeit werden zwischen den Parteien im Vorfeld festgelegt.

    3. Ferner werden weitere entschuldigte Ausfallzeiten für nicht vermeidbare Wartungsarbeiten nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit eingerechnet, wenn Anbieter den Kunden hierüber mindestens eine Woche vorher informiert. Die Information wird auf der Statusseite https://status.cloudiax.com/ bereitgestellt.
    4. Ferner werden Zeiten, die notwendig sind, um nicht aufschiebbare Sicherheitspatches (Behebung von Zero-Day-Risiken) zu installieren und für die einzelne Services oder das ganze Rechenzentrum in Wartung genommen werden muss, als entschuldigte Ausfallzeiten in die Verfügbarkeit nicht mit eingerechnet. Im äußersten Fall erfolgt eine solche Wartung ohne Ankündigung. Der Anbieter wird den Kunden im Nachgang darüber informieren und die Wartung begründen.
    5. Die Verfügbarkeit wird auf Basis eines Kalendermonats gemessen und berechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich anhand folgender Formel:
  13. Service-Center, Beseitigung von Mängeln an den Cloud-Services
    1. Der Anbieter richtet ein Service-Center für den Kunden ein. Das Service-Center bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen des Cloud-Service sowie einzelnen funktionalen Aspekten und Mängelmeldungen. Vom Service-Center werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz vom Cloud-Service in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen des Cloud-Service durch den Kunden oder Dritten stehen.
    2. Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender des Cloud-Service beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses, dem Anbieter benanntes Personal, Anfragen an das Service-Center zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. Das Service-Center nimmt solche Anfragen per Ticketsystem (abrufbar unter https://portal.cloudiax.com/; nachfolgend „Ticketsystem“) und bei schwerwiegenden Mängeln zusätzlich per Telefon entgegen.
    3. Das Service-Center wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Das Service-Center kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für den Cloud-Service verweisen.
    4. Der Anbieter wird Anfragen, die Mängel der Cloud-Services beinhalten, entgegennehmen, den vereinbarten Mängelkategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Mängeln durchführen.
    5. Der Anbieter wird entgegengenommene Mängelmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
      Schwerwiegender Mangel: Der Mangel beruht auf einem Fehler der Cloud-Services, der die Nutzung der Cloud-Services unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
      Sonstiger Mangel: Der Mangel beruht auf einem Fehler der Cloud-Services, der die Nutzung der Cloud-Services durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass ein schwerwiegender Mangel vorliegt.
      Sonstige Anfrage: Anfragen, die nicht in die vorbenannten Kategorien fallen, werden den sonstigen Anfragen zugeordnet. Sonstige Anfragen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
    6. Bei Meldungen über schwerwiegende Mängel und sonstigen Mängel wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Mängelursache zu lokalisieren. Stellt sich der mitgeteilte Mangel nach erster Analyse nicht als Fehler der Cloud-Services dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Mängel veranlassen oder – bei Komponenten von Dritten – die Mängelmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Komponenten mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Mangels der Cloud-Services, etwa Handlungsanweisungen, in angemessener Frist zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Mängeln unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Mängel unverzüglich erneut melden. Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind.
  14. Mangelansprüche des Kunden
    1. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
    2. Mängel der Cloud-Services werden vom Anbieter wie unter Ziffer ‎13 beschrieben bearbeitet.
    3. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der Cloud-Services, für einen vom Kunden bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der Cloud-Services nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der Cloud-Services oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
    4. Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird der Anbieter nach eigener Wahl Mängel durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Cloud-Services beheben.
    5. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    6. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
    7. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung, unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
    8. Werden durch eine Leistung vom Anbieter Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder (ii) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder (iii) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
    9. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei unsachgemäßer Nutzung, nicht reproduzierbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
    10. Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr.
    11. Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit (i) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder (ii) ein gemeldeter Mangel nicht reproduzierbar ist, oder (iii) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffer ‎9) anfällt.
    12. Sofern dem Kunde aufgrund Gewährleistung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung der nachfolgenden Ziffer ‎‎15.
  15. Haftungsbeschränkung
    1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer ‎15 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, den gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten und das der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsmonat.
    3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
    4. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung gemäß §9.8 erforderlich ist.
    5. Die in den vorstehenden Ziffern geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender, aber zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer ‎15.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters, nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
  16. Funktionsweise von KI-Cloud-Services, Haftungsbeschränkung
    1. Einige Cloud-Services werden unter Einsatz sog. Künstlicher Intelligenz (KI) bereitgestellt (nachfolgend „KI-Cloud-Services“). Die KI ist in der Lage, die gängigsten Inhalte, Formate und (grafischen) Zusammenhänge zu erkennen und zu verarbeiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Inhalt korrekt erkannt und bearbeitet werden kann ist umso höher, je mehr Trainingsdaten bereits ins Training der KI eingeflossen sind. Je häufiger eine bestimmte Zusammenstellung von Inhalten, Formaten und (grafischen) Zusammenhängen (sog. Muster) oder angrenzende oder artverwandte Muster, trainiert wurden, desto zuverlässiger wird die Verarbeitung erfolgen. Kommt ein Muster hingegen selten vor und/oder ist es dem Algorithmus der KI nicht hinreichend bekannt, so ist es möglich, dass das Muster durch die KI nicht mit hinreichender Sicherheit erkannt und zugeordnet wird, sodass die Bearbeitung nicht korrekt oder schadhaft erfolgt. Es kann daher vorkommen, dass für eine natürliche Person händisch leicht zu verarbeitende Inhalte von der KI nicht korrekt verarbeitet werden und umgekehrt für eine natürliche Person nur schwer händisch zu verarbeitende Inhalte von der KI mit Leichtigkeit verarbeitet werden können. Für das Training der KI ist daher das Feedback des Kunden über die Qualität und Schadhaftigkeit der verarbeiteten Daten und der erzielten Ergebnisse essenziell.
    2. Auf Grund der in der vorstehenden Ziffer ‎16.1 beschriebene Arbeitsweise der KI-Cloud-Services,

      a. ist der Kunde verpflichtet die über die KI-Cloud-Services verarbeitete und bereitgestellten Daten unverzüglich zu prüfen, insbesondere vor Nutzung der Daten für Kunden oder im Rahmen von Produkten;

      b. handelt es sich bei etwaig angegebenen Durchlauf- und Bearbeitungszeiten nicht um Fixtermine, sondern lediglich um zeitliche Schätzungen;

      c. besteht die Möglichkeit, dass Daten nicht oder nicht korrekt verarbeitet werden können und Anfragen vom Anbieter zurückgewiesen werden oder fehlerhafte Ergebnisse erzielt werden können. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet, eine alternative Art der Verarbeitung vorzuhalten, auf die der Kunde (i) bei unzureichender oder fehlerhafter Verarbeitung, (ii) bei längerer Dauer der Verarbeitung oder (iii) bei Zurückweisung der Anfrage zurückgreifen kann.

    3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die über die KI-Cloud-Services bereitgestellten Daten und Ergebnisse, insbesondere haftet der Anbieter nicht gegenüber den Kunden und Endkunden des Kunden in Bezug auf die über die KI-Cloud-Services bereitgestellten Daten oder Ergebnisse oder die hieraus vom Kunden generierten Produkte.
    4. Der Anbieter übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer ‎16.2 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen ist.
  17. Vertraulichkeit
    1. Jede Partei behandelt alle vertraulichen Informationen, geschützten Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die sie in Verbindung mit diesem Vertrag erlangt, streng vertraulich. Jede Partei behandelt diesen Vertrag und seine Bedingungen als vertrauliche Informationen. Die Parteien stellen ihren Mitarbeitern oder Dritten vertrauliche Informationen nur insoweit zur Verfügung, als dies zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieses Vertrags erforderlich ist und nur unter der Voraussetzung, dass diese Personen an eine entsprechende Geheimhaltungspflicht gebunden werden.
    2. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (1) ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich werden; (2) sich vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht im Besitz der empfangenden Partei befanden, dieser bekannt waren oder in dinglicher Form erworben wurden; (3) von der empfangenden Partei ohne Nutzung der vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden; (4) der empfangenden Partei von Dritten, die durch keine Geheimhaltungsverpflichtung in Bezug auf die Informationen gebunden sind, rechtmäßig offengelegt wurden; (5) von der empfangenden Partei nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei preisgegeben wurden; (6) gemäß gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften offengelegt werden müssen, wenn die offenlegende Partei ohne unbillige Verzögerung über diese Pflicht informiert wird und der Umfang der Offenlegung so weit wie möglich beschränkt wird, oder Informationen, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses offengelegt werden müssen, wenn die offenlegende Partei ohne unbillige Verzögerung über diesen Beschluss informiert wird und keine Möglichkeit besteht, gegen den Beschluss Berufung einzulegen.
    3. Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.
  18. Datenschutz, Freistellung
    1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
    2. Für die Leistungserbringung des Anbieters wird auf die Datenschutzerklärung (abrufbar unter: https://www.cloudiax.com/de/datenschutzerklaerung/) verwiesen.
    3. Für die Leistungserbringung des Anbieters gilt, sofern der Tatbestand der Auftragsverarbeitung vorliegt, der unter Cloudiax AG – Auftragsdatenverarbeitung – Cloud geschützt in Deutschland verfügbare Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 Abs. 3 DS-GVO).
  19. Referenznennung
    1. Der Kunde räumt dem Anbieter widerruflich das Recht ein, den Kunden unter Verwendung des Firmenlogos als Referenzkunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Cloud-Services zu nennen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen. Der Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der Nennung in der Vergangenheit nicht entfallen. Referenznennungen im Internet werden innerhalb von zwei Wochen nach Widerruf aus dem Internetauftritt von Anbieter entfernt.
  20. Änderung der AGB
    1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise, bei einer Erweiterung der Funktionen der Cloud-Services, einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Anbieter nicht veranlasst und auf die der Anbieter auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Kunden zumutbar ist.
    2. Kunden werden Änderungen der AGB bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen in Textform gegenüber dem Anbieter widersprochen hat und der Anbieter auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.
  21. Sonstiges
    1. Der Kunde wird für die Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten. Bei grenzüberschreitender Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
    2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    3. Änderungen und Ergänzungen der AGB oder dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
    4. Das Schriftformerfordernis nach diesen AGB ist auch gewahrt, wenn die Parteien ihre Unterschriften zumindest mittels elektronischer Signaturen im Sinne von Artikel 3 Nr. 10 der europäischen eIDAS-Verordnung leisten (d.h. Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden oder logisch verknüpft sind und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet); z.B. per DocuSign.
    5. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
  22. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

 

Stand: 10. Dezember 2024




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